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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Brauerei Pöllinger GmbH & Co. KG

I. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr zwischen der Brauerei Pöllinger GmbH & Co. KG (nachfolgend Brauerei genannt) und ihren Kunden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der Brauerei schriftlich bestätigt wurden.

II. Lieferung und Preise

1. Geliefert wird an den von der Brauerei festgesetzten Liefertagen gemäß Toureneinteilung. Für den Fall, dass keine Lieferfristen gesondert vertraglich festgelegt wurden, gilt eine Lieferfrist von drei Wochen als vereinbart. 

2. Die Brauerei selbst liefert nicht außerhalb Bayerns oder ins Ausland. Käufer haben in diesen Fällen die Ware selbst bzw. durch beauftragte Dritte bei der Brauerei in Pfeffenhausen abzuholen.

3. Lieferungen bzw. Warenabgaben an die direkt beziehende Gastronomie erfolgen jeweils gemäß der zum Bestellungszeitpunkt gültigen Gastronomie-Preisliste, frei Haus. Für selbstabholende Abnehmergruppen gilt die jeweilige Netto-Rampen-Preisliste. Bei Zustellung durch die Brauerei werden zzgl. zu den gültigen Rampen-Preislisten die anfallenden Frachtkostenaufschläge berechnet, zuzüglich vereinbarter Serviceleistung. Bei Streckengeschäften gelten die jeweils vereinbarten Preislisten.

III. Zahlung

1. Die Ware ist sofort nach Erhalt der Rechnung grundsätzlich ohne jeglichen Abzug zur Zahlung fällig. Gegen Ansprüche der Brauerei kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet bzw. ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden.

2. Bei Zahlungsverzug ist die Brauerei berechtigt, weitere Lieferungen von der Bezahlung der Rückstände abhängig zu machen. Die Brauerei ist weiterhin berechtigt, bei Zahlungsverzug sonstige vereinbarte Vergütungen einzubehalten und sämtliche vertraglich vereinbarten Werbeaktionen einzustellen.

3. Schecks und Wechsel werden nur unter dem Vorbehalt der Einlösung angenommen. Die Brauerei kann die Annahme von Schecks und Wechsel als Zahlungsmittel ablehnen.

4. Der Kunde hat Saldenbestätigungen und sonstige Abrechnungen (Rechnungen) auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Saldenbestätigung oder Abrechnung schriftlich bei der Brauerei zu erheben. Anderenfalls gelten diese als genehmigt, wenn die Brauerei den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen hat.

IV. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte bzw. abgegebene Ware bleibt bis zur Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der Brauerei.

2. Der Käufer ist ermächtigt, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes die Waren zu veräußern. Die Forderung des Kunden gegen Dritte aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt der Kunde im Voraus an die Brauerei in Höhe der ihr zustehenden Zahlungsansprüche ab. Die Brauerei nimmt hiermit diese Abtretung an.

3. Der Käufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Brauerei ist berechtigt, die ihr durch den Kunden zu benennenden Dritten von dem Übergang der Forderung zu benachrichtigen und die abgetretene Forderung im eigenen Namen geltend zu machen. Die Brauerei verpflichtet sich, die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach ihrer Wahl auf Verlangen des Kunden insoweit frei zu geben, als der realisierbare Wert die zu sichernde Forderung um 20 % übersteigt.

4. Unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren dürfen von dem Kunden weder verpfändet, noch zur Sicherung Dritten übereignet werden. V. Gewährleistung

1. Die gelieferte bzw. abgegebene Ware ist vom Käufer sauber, frostsicher, kühl, sonnen- und lichtgeschützt zu lagern bzw. zu befördern. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn Mängel oder Schäden in Folge von Lagerbedingungen eingetreten sind, die diesen Erfordernissen nicht entsprechen.

2. Flaschenbruch sowie Beanstandungen hinsichtlich Qualität, Menge und Preis sind unverzüglich bei Empfang der Ware, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich anzuzeigen. Bei verspäteter Meldung verliert der Käufer das Recht auf Nachlieferung oder Gutschrift.

3. Bei Qualitätsbeanstandungen hat der Käufer der Brauerei mindestens einen Träger der zu beanstandeten Ware zur Probe zu Untersuchungszwecken zur Verfügung zu stellen.

4. Der Käufer hat bei berechtigten Beanstandungen Anspruch auf entsprechende Nachlieferung. Erst für den Fall, dass auch die nachgelieferte Ware fehlerhaft ist, stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.

5. Die Brauerei haftet im Fall leichter Fahrlässigkeit nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und um solche Schäden, mit deren Eintritt nach den der Brauerei bekannten Umständen vernünftiger Weise gerechnet werden kann.

6. Die Haftung der Brauerei ist auf den Höchstbetrag der bestehenden Haftpflichtversicherung i. H. v. € 1.500.000 pauschal für Personen und Sachschäden begrenzt.

7. Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Wasserknappheit, Streik, Aussperrung, Unfälle und Sabotage) berechtigen die Brauerei, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen für die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder sich für diese Zeit über andere Produktionsfirmen einzudecken.

8. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von diesen Haftungsregeln nicht erfasst.

VI. Rücknahme

Bei berechtigen Beanstandungen ist die Ware unverzüglich zurückzugeben. Sie wird nur in der tatsächlich zurückgegebenen Menge vergütet. Die Rücknahme ist ausgeschlossen, sofern die Ware älter als acht Wochen ist.

VII. Leergut und Pfand

1. Sämtliche zur Verfügung gestellten Kunststoffkästen, Flaschen, Fässer, Stahlflaschen und Paletten (einschließlich Europaletten) bleiben unverkäufliches Eigentum der Brauerei (bei Handelsware Treuhandeigentum). Der Käufer erwirbt auch bei der Hinterlegung von Barpfand hierbei kein Eigentum.

2. Zur Sicherung für die bei der Lieferung von Vollgut übergebenen Kunststoffkästen, Flaschen, Fässer, Stahlflaschen und Paletten stellt die Brauerei mit der Warenrechnung die jeweils bei ihr gültigen Pfandbeträge, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, in Rechnung. Die Pfandbeträge dienen als Sicherheit.

3. Das gesamte Leergut ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Lieferung - bei Abbruch der Geschäftsverbindung sofort - der Brauerei bereit zu stellen. Bei Selbstabholung ist das Leergut zur Brauerei nach Pfeffenhausen zurückzubringen. Fehlmengen hinsichtlich der Kunststoffkästen, Flaschen, Fässer, Stahlflaschen und Paletten sind nach fruchtlosem Ablauf des von der Brauerei gesetzten Rückgabe- bzw. Bereitstellungstermins in Höhe des jeweiligen Wiederbeschaffungspreises zu ersetzen. Bei Flaschen wird ein Abzug neu für alt vorgenommen. Dieser Abzug beträgt regelmäßig 20 % des Wiederbeschaffungspreises. Dem Käufer bleibt vorbehalten, die Berechtigung eines höheren Abzugbetrages nachzuweisen.

4. Kohlensäureflaschen sind spätestens innerhalb von zwei Monaten zurückzugeben. Danach berechnet die Brauerei die Mietkosten des Kohlensäurelieferanten.

5. Für außerhalb des Liefersortiments der Brauerei zurückgegebene, fremdbeschriftete oder andersfarbige Kunststoffkästen erfolgt weder eine Pfandgutschrift, noch eine Mengengutschrift. Flaschen müssen in gleicher Art und Güte zurückgegeben werden. Die Rücknahme von Einwegflaschen ist ausgeschlossen.

6. Wird Leergut auf Paletten zurückgegeben, überprüft die Brauerei die angegebenen Mengen innerhalb von zwei Wochen. Stellen sich bei der Überprüfung Fehlmengen oder nicht rückgabefähiges Pfandgut heraus, so ist die Brauerei berechtigt, die bei der Annahme unterzeichnete Leergutbestätigung zu ändern und die Änderung dem Käufer innerhalb von zwei Wochen ab Rückgabe des Leergutes mitzuteilen. Der Kunde hat Einwendungen gegen die Änderung innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderung zu erheben. Anderenfalls gilt die Änderung als genehmigt, wenn die Brauerei den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen hat. Der Käufer ist verpflichtet, bei Aufforderung durch die Brauerei fremd beschriftetes Leergut bei ihr abzuholen.

7. Soweit die Brauerei dem Käufer einen Leergutauszug zustellt, (Pfandabrechnung) gilt dieser als anerkannt, wenn der Käufer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Abrechnung schriftlich widerspricht und die Brauerei den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen hat.

VIII. Benutzung der Kennzeichen der Brauerei

Der Käufer darf die Warenzeichen und sonstigen Kennzeichen der Brauerei nur für oder in Verbindung mit Produkten der Brauerei benutzen. Die Verwendung der Warenzeichen/Kennzeichnungen der Brauerei in der Werbung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Brauerei zulässig.

IX. Lieferung durch Dritte

Die Brauerei hat das Recht, den Käufer auch durch Rechtsnachfolger, Fusionsnachfolger und/oder sonstige berechtigte Dritte zu beliefern.

X. Abholer / Lieferanten / Spediteure

1. Auf dem Betriebsgelände sind Sicherheitsschuhe und eine Warnweste zu tragen.

2. Für die Ladungssicherung und das zulässige Gesamtgewicht ist der Fahrzeugführer verantwortlich.

3. Der Fahrzeugführer und deren Beifahrer müssen sich in unmittelbarer Nähe zu ihrem Fahrzeug aufhalten.

XI. Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung

Der Kunde willigt jederzeit für die Zukunft widerruflich ein, dass die Brauerei personenbezogene Daten wie Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon-/ Faxnummer, Mobilfunknummer, Ust-ID, Steuer-ID GLN, Bankverbindung, Ausweis- und Bonitätsdaten zur Anbahnung, Durchführung, Verwaltung und Abwicklung von Vertragsbeziehungen verarbeiten darf. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 b.), c) und f.) DSGVO)

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, Landshut.

2. Die Unwirksamkeit einer dieser Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

Brauerei Pöllinger

Brauerei Pöllinger GmbH & Co. KG
Moosburger Straße 65 
84076 Pfeffenhausen

Tel. 08782/9606-0
Fax 08782/9606-30
buero@brauerei-poellinger.de

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